27. Februar 2026
An die interessierte Öffentlichkeit und die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz
Sehr geehrte Damen und Herren
Am 8. März 2026 werden Sie über eine weitreichende Reform unseres Steuersystems abstim-men: die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung. Das erklärte Ziel die-ser Vorlage ist es, eine seit Jahrzehnten als stossend empfundene Ungerechtigkeit zu beseitigen – die sogenannte «Heiratsstrafe». Dieses Anliegen ist unbestritten und verdient Unterstützung.
Als Fachleute, die sich täglich mit der Komplexität und den Auswirkungen des schweizeri-schen Steuerrechts befassen, sehen wir uns jedoch veranlasst, auf erhebliche Zweifel und prob-lematische Aspekte der nun vorliegenden Lösung hinzuweisen. Wir sind besorgt, dass die Vor-lage ihr Ziel verfehlt und stattdessen neue Ungerechtigkeiten, einen erheblichen administrati-ven Mehraufwand schafft und aufgrund unklarer Umsetzungsvorgaben zu jahrelanger Rechts-unsicherheit führen wird. Bei genauerer Betrachtung der Vorlage treten schwerwiegende Män-gel zutage, die aus unserer fachlichen Sicht einer Annahme entgegenstehen:
1. Neue Ungerechtigkeiten: Von der «Heiratsstrafe» zur «Familienstrafe»
Die Vorlage schafft die Benachteiligung von Doppelverdiener-Ehepaaren ab, indem sie eine neue, unserer Meinung nach gravierendere Ungerechtigkeit schafft: die systematische Benach-teiligung von Ehepaaren, bei denen sich die Partner die Erwerbs- und Familienarbeit aufteilen. Dies betrifft insbesondere Einverdienerfamilien sowie Familien, in denen ein Partner aus fa-miliären Gründen (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) nur ein kleines Teilzeitpensum leistet. Diese verfassungsmässig anerkannte und gesellschaftlich wertvolle Arbeitsteilung wird mit der Individualbesteuerung steuerlich bestraft.
Ein Rechenbeispiel der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und von unabhängigen Ex-perten verdeutlicht dies: Während ein Doppelverdiener-Ehepaar mit zwei ähnlichen Einkom-men entlastet wird, muss ein Alleinverdiener-Ehepaar mit dem exakt gleichen Haushaltsein-kommen künftig deutlich mehr Steuern zahlen. Die Vorlage verschiebt die steuerliche Last gezielt auf jene Familien, die das traditionelle Modell leben – ob aus freier Entscheidung oder aus Notwendigkeit. Es ist fachlich kaum zu rechtfertigen, warum die interne Organisation eines Ehepaares darüber entscheiden soll, ob es steuerlich privilegiert oder bestraft wird.
2. Erheblicher administrativer Mehraufwand
Die Einführung der Individualbesteuerung würde einen erheblichen administrativen Mehrauf-wand auslösen. Die Kantone müssten schätzungsweise 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklä-rungen verarbeiten. Dies würde nicht nur massive Kosten verursachen und den Bedarf an Per-sonal in den Steuerverwaltungen stark erhöhen, sondern auch die Veranlagungsprozesse für alle Steuerpflichtigen weiter verlangsamen. Für verheiratete Paare bedeutet die Vorlage, dass sie künftig zwei separate, komplexe Steuererklärungen ausfüllen und zwei getrennte Verfahren durchlaufen müssen.
Besonders problematisch ist die Zuweisung von gemeinsamen Vermögenswerten und deren Erträgen. Während Arbeitseinkommen meist klar zuordenbar ist, wird die Aufteilung von ge-meinsamen Bankkonten, Wertschriftendepots oder Liegenschaften zu einer grossen Herausfor-derung. Die Vorlage öffnet hier Tür und Tor für komplexe Abgrenzungsfragen und «kreative Steueroptimierung», von der vor allem vermögende Paare mit guter Rechtsberatung profitieren dürften, während die durchschnittliche Familie mit dem zusätzlichen Aufwand und den Fall-stricken überfordert wäre.
3. Eingriff in die kantonale Steuerautonomie
Es ist ein aussergewöhnliches Ereignis in der Geschichte unseres Bundesstaates, dass zehn Kantone das Referendum gegen ein Bundesgesetz ergriffen haben. Dieser breite Widerstand der Kantone ist ein deutliches Alarmsignal. Die Kantone sind es, die die Hauptlast der Umset-zung tragen müssten. Sie müssten ihre gesamten Steuersysteme – Tarife, Abzüge, aber auch die Anknüpfungspunkte für Sozialleistungen wie Prämienverbilligungen oder Stipendien – komplett neu gestalten.
Zudem haben die meisten Kantone die Heiratsstrafe in ihren eigenen Steuergesetzen bereits mit bewährten Instrumenten wie dem Voll- oder Teilsplitting, speziellen Tarifen oder zusätz-lichen Abzügen erfolgreich abgemildert oder ganz beseitigt. Die Vorlage des Bundes zwingt sie nun, diese funktionierenden Systeme über Bord zu werfen und ein radikales, von ihnen mehrheitlich abgelehntes Modell zu übernehmen. Dies stellt einen schwerwiegenden und aus Sicht der Kantone unnötigen Eingriff in ihre Steuerautonomie dar.
4. Ungeklärte kantonale Umsetzung und langfristige Rechtsunsicherheit
Die Vorlage des Bundes schreibt den Kantonen zwar den Systemwechsel zur Individualbesteu-erung vor, überlässt ihnen aber bei der konkreten Ausgestaltung ihrer Steuergesetze (z.B. bei den Tarifen und Abzügen) einen weiten Spielraum. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsun-sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Die tatsächlichen finanziellen Auswirkungen der Reform können erst abgeschätzt werden, wenn alle 26 Kantone ihre Gesetzgebung angepasst haben. Dieser Prozess wird Jahre dauern. Bis dahin bleibt für die meisten Haushalte unklar, ob sie zu den Gewinnern oder Verlierern der Reform gehören werden. Diese Ungewissheit er-schwert die private Finanz- und Vorsorgeplanung erheblich.
5. Systemwidrige Inkonsistenz bei den Sozialleistungen
Die Vorlage ist in sich widersprüchlich. Während sie für die Besteuerung das Individuum als Massstab nimmt, bleibt für die Bemessung von Sozialleistungen weiterhin die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Haushalts entscheidend. Ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen
würde also voll besteuert, wenn der andere Partner gut verdient, hätte aber gleichzeitig keinen oder nur einen reduzierten Anspruch auf einkommensabhängige Sozialleistungen. Diese In-konsistenz ist systemwidrig und führt zu stossenden Ergebnissen.
Fazit: Ein Systemwechsel mit erheblichen Mängeln und unklaren Folgen
Die Abschaffung der Heiratsstrafe ist ein legitimes und wichtiges Anliegen. Die vorliegende Gesetzesvorlage zur Einführung der Individualbesteuerung ist jedoch der falsche Weg. Sie er-setzt eine Ungerechtigkeit durch eine andere, verursacht einen erheblichen administrativen Mehraufwand, greift tief in die kantonale Steuerautonomie ein und führt zu jahrelanger Rechts-unsicherheit für Bürgerinnen und Bürger.
Es gibt bewährte und weniger radikale Alternativen wie das Splitting-Modell, das auch die Mitte-Initiative vorschlägt und das in vielen Kantonen bereits erfolgreich praktiziert wird. Eine solche Lösung würde die Heiratsstrafe beseitigen, ohne die Solidarität innerhalb der Ehe steu-erlich zu bestrafen und ohne das gesamte Steuersystem auf den Kopf zu stellen.
Aus diesen fachlichen Gründen empfehlen wir, die Vorlage zur Individualbesteuerung am 8. März 2026 abzulehnen.
Mit freundlichen Grüssen
Eine Gruppe besorgter Steuerexpertinnen und Steuerexperten
1. Gilbert Anthoine, expert en finance et controlling diplômé, Carouge (GE)
2. Branko Balaban, Rechtsanwalt, Notar und eidg. dipl. Steuerexperte, Sarnen (OW)
3. Marc Bräutigam, Betriebsökonom HWV, Breitenbach (SO)
4. Pascal Bregnard, Agent fiduciaire avec brevet fédéral, Chez-le-Bart
5. David Brönimann, eidg. dipl. Steuerexperte, Appenzell (AI)
6. Stefano Grisanti, Avvocato, Esperto fiscale diplomato, Lugano (TI)
7. Hartwig Hoffmann, eidg. dipl. Steuerexperte, Rapperswil (SG)
8. Stefan Laganà, eidg. dipl. Steuerexperte, Rapperswil (SG)
9. Roman Leimer, eidg. dipl. Steuerexperte, Thun (BE)
10. Thomas Linder, eidg. dipl. Steuerexperte, Mettauertal (AG)
11. Markus Mühlemann M.A., eidg. dipl. Steuerexperte, Küsnacht (ZH)
12. Andreas Müller, eidg. dipl. Steuerexperte, Steinhausen (ZG)
13. Christian Nussbaumer, eidg. dipl. Treuhandexperte, Horgen (ZH)
14. Luca Poggioli, eidg. dipl. Steuerexperte, Hölstein (BL)
15. Markus Prinzen, lic.iur., eidg. dipl. Steuerexperte, Dällikon (ZH)
16. Christoph Rechsteiner, eidg. dipl. Steuerexperte, Döttingen (AG)